Wie wird gefördert?
Finanzielle Förderung
Als Stipendiatin oder Stipendiat können Sie im Weiterbildungsstipendium Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag.
Die Mittel für das Weiterbildungsstipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Vergeben wird das Stipendium - je nach Beruf - von Ihrer Kammer oder Berufsbildungsstelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Für die bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen ist die SBB Ihre Ansprechpartnerin.
Förderantrag
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen die Lehrgänge selbst aus. Sie stellen vor Beginn einer Maßnahme einen Antrag auf Förderung bei ihrer jeweiligen Stipendienbetreuung.
Förderzeitraum
Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum vergeben: Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden.
Es gilt also: erst Aufnahme, dann Förderung. Vor der Aufnahme begonnene Weiterbildungen können nur dann gefördert werden, wenn der Antrag auf Aufnahme in das Programm vor Beginn der entsprechenden Weiterbildung bei der zuständigen Stelle vorliegt. Die genauen Bedingungen regelt die Ziffer 3.1.2 in den Richtlinien des Bundesbildungsministeriums.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.