Kann ich mich bewerben?
Jährlich vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die SBB bis zu 1.500 neue Aufstiegsstipendien. Wer die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllt, hat eine echte Chance, dabei zu sein.
Grundvoraussetzung
Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann.
Bei der Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium zählen allein die beruflichen Leistungen. Der Schulabschluss und Schulnoten spielen keine Rolle. Mit einer Berufsausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung ist heute das Studium an zahlreichen Hochschulen möglich - auch ohne ein schulisches Abitur.
Weitere Bewerbungsvoraussetzungen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Bewerbungskriterium der beruflichen Leistungen zu erfüllen, am einfachsten durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr). Als Aufstiegsfortbildung bezeichnet man eine anspruchsvolle Weiterbildung, die auch durch das BMBF Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in oder Fachpfleger/-in.
Eine weitere Möglichkeit ist die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). Bekannte berufliche Leistungswettbewerbe sind der PLW im Handwerk oder der Wettbewerb "Gute Form". Haben Sie besonders erfolgreich an einem anderen Leistungswettbewerb teilgenommen, klären Sie bitte vor der Bewerbung mit dem SBB-Team Aufstiegsstipendium, ob dieser für die Bewerbung eingesetzt werden kann.
Schließlich kann auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium qualifizieren. Details dazu finden Sie im Dokument "Hinweise zum begründeten Arbeitgebervorschlag". Bitte reichen Sie nur dann einen Arbeitgebervorschlag ein, wenn Sie die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegen können.
Keine Altersbegrenzung
Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze. Der größte Teil der Stipendiatinnen und Stipendiaten ist zwischen 25 und 35 Jahre alt, also deutlich älter als Studierende ohne Berufserfahrung. Einige der Geförderten sind bereits über 40. Wichtig ist es, spätestens bei einem Auswahlgespräch plausibel zu begründen, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.
Detailinformationen als PDF-Dokumente zum Download:
Die Informationen auf dieser Website bieten einen Überblick über das Aufstiegsstipendium. Vor einer Bewerbung lesen Sie bitte die Detailinformationen in den PDF-Dokumenten - am besten herunterladen, ausdrucken und für Sie relevante Informationen markieren. Wenn etwas nicht klar ist, können Sie sich an die Bewerbungsberatung im Team Aufstiegsstipendium wenden (aufstieg(at)sbb-stipendien.de, 0228-62931-43, -51).