Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz

für Bewerber/innen und Empfänger/innen von Stipendien
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)

Stand: 1. April 2019

Die SBB nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten, dass Sie erkennen, dass wir sowie die beteiligten Kammern und zuständigen Stellen mit Ihren persönlichen Angaben verantwortungsbewusst und sorgfältig umgehen. Sie sollen verstehen, wie und warum dies geschieht. Damit werben wir um Ihr Vertrauen.

Im Folgenden erhalten Sie deshalb ausführliche Informationen zu unseren Stipendienprogrammen und zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.


1. Grundsätzliches zu den Stipendien

Die SBB organisiert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zwei bundesweite Stipendienprogramme: das Weiterbildungs- und das Aufstiegsstipendium. Die Mittel für die Stipendien stammen aus dem Bundeshaushalt und sind dort im Etat des BMBF, Titel 68111 "Begabtenförderung berufliche Bildung" ausgewiesen. Grundlage ist das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz.

1.1 Das Weiterbildungsstipendium gewährt jungen Fachkräften, die ihre Ausbildung mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben, Zuschüsse zur Finanzierung anspruchsvoller fachlicher oder fachübergreifender Weiterbildungen unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Gruppen (z. B. Personen mit Migrationshintergrund).

Beim Weiterbildungsstipendium ist zu unterscheiden zwischen dem

Teilbereich „Duale Ausbildungsberufe“

Absolventen/innen dualer Ausbildungsberufe bewerben sich bei ihrer „zuständigen Stelle“ i. S. des Berufsbildungsgesetzes. Das ist die Kammer oder sonstige Einrichtung, die Ihren Berufsausbildungsvertrag unterzeichnet hat. Sie nimmt Sie bei erfolgreicher Bewerbung ins Programm auf und schließt dann mit Ihnen “Vereinbarungen über die Förderung einer Bildungsmaßnahme“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten

und dem

Teilbereich „Gesundheitsfachberufe“

Zuständige Stelle für das Weiterbildungsstipendium/Gesundheitsfachberufe ist die SBB. Sie nimmt Sie bei erfolgreicher Bewerbung in das Programm auf und schließt mit Ihnen „Vereinbarungen über die Förderung einer Bildungsmaßnahme“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.

Einzelheiten regelt das BMBF in den „Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung“ vom 20. Juni 2016 in der jeweils geltenden Fassung, u. a.

- Zuwendungszweck
- Förderungsfähiger Personenkreis
- Zuständigkeit und Durchführung
- Art, Umfang und Dauer der Förderung und
- Inhalte der Fördervereinbarung.

1.2 Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte, die ihre besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachdrücklich unter Beweis gestellt haben, bei ihrem ersten Hochschulstudium. Ansprechpartnerin für Bewerbung und Förderung ist die SBB. Sie schließt mit Ihnen bei erfolgreicher Bewerbung eine „Privatrechtliche Vereinbarung über ein Aufstiegsstipendium“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die Einzelheiten regelt das BMBF in den „Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums“ vom 24. Juni 2016 in der jeweils geltenden Fassung, u. a.

- Zuwendungszweck
- Förderungsfähiger Personenkreis
- Zuständigkeit und Durchführung
- Aufnahme
- Leistungen
- Dauer der Förderung
- Antragstellung und Zuschussvereinbarung

Beide Richtlinien können Sie auf unserer Homepage (www.sbb-stipendien.de) einsehen.

Beide Stipendienprogramme lässt das BMBF kontinuierlich wissenschaftlich begleiten und evaluieren, um die Bundesmittel so effizient wie möglich zu Gunsten der Betroffenen einzusetzen (§ 44 Bundeshaushaltsordnung).


2. Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung

Grundsätzlich ist das Erheben und Verarbeiten (Speichern, Verändern, Löschen, Sperren und Weitergabe) personenbezogener Daten verboten. Damit wird Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (definiert im sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983) geschützt.

Von diesem Grundsatz gibt es zwei Ausnahmen:

- Erlaubnis durch eine Rechtsvorschrift oder
- förmliche Einwilligung des Betroffenen.

Da vorliegend für die Erlaubnis keine spezialgesetzliche bzw. bereichsspezifische Ermächtigung (z. B. Sozialgesetzbuch, Meldegesetz) eingreift, ist das jeweilige Landesdatenschutzgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) als "Auffangregelung" anzuwenden.


3. Erlaubnis zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

3.1    Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Duale Ausbildungsberufe

Für die dualen Ausbildungsberufe führt Ihre Kammer oder zuständige Stelle das Weiterbildungsstipendium durch (Ziffer 2.1 RL Weiterbildungsstipendium). Sie ist datenschutzrechtlich eine „öffentliche Stelle“ (§ 2 BDSG), für deren Datenverarbeitung das Bundesdatenschutzgesetz bzw. das jeweilige Landesdatenschutzgesetz die maßgebliche gesetzliche Erlaubnis bildet.

Von ihr können Sie als Bewerber/in bzw. Stipendiat/in des Weiterbildungsstipendiums/duale Ausbildungsberufe Einzelheiten und Erläuterungen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten.

Zwischen Ihrer Kammer bzw. zuständigen Stelle und der SBB besteht eine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung nach Art. 26 DS-GVO. Die wesentlichen Inhalte dieser Vereinbarung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte fordern Sie eine entsprechende Information bei uns an.

3.2 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Gesundheitsfachberufe und Aufstiegsstipendium

Für die Durchführung des Weiterbildungsstipendiums/Teilbereich Gesundheitsfachberufe ist die SBB bundesweit verantwortlich (Ziffer 2.1 RL Weiterbildungsstipendium). Dasselbe gilt für das Aufstiegsstipendium (Ziffer 3.1 RL Aufstiegsstipendium). Die SBB ist eine gemeinnützige GmbH und damit datenschutzrechtlich eine „nicht-öffentliche Stelle“ (§ 2 Absatz 4 BDSG). Die gesetzliche Erlaubnis zur Datenverarbeitung ergibt sich in beiden Fällen aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die zwischen Ihnen und der SBB abgeschlossene Fördervereinbarung ist ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches, für dessen Begründung, Durchführung oder Beendigung das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten erforderlich ist. Der Zweck ihrer Verarbeitung entspricht der Aufgabenstellung der SBB.


4. Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

4.1 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Duale Ausbildungsberufe: Ihre Kammer/zuständige Stelle erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung folgende personenbezogene Daten:

-     Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Land/Bundesland, PLZ, Wohnort, Straße, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Schulabschluss, erlernter Beruf, Datum und Ergebnis der Berufsabschlussprüfung, derzeitige Beschäftigung mit Name, Anschrift sowie telefonische Erreichbarkeit des Beschäftigungsbetriebes (Bewerbung),
-     Zweck, Art und Höhe der Leistung, Eigenanteil/Drittmittel, Bankverbindung (Bank, BLZ und Kontonummer) und Angaben über Vermögensverhältnisse (Förderung)

und folgende besondere Arten personenbezogener Daten:

Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Einbürgerungsstatus von Bewerber/in und Eltern.

Über das zentrale Datenerfassungs- und Auswertungssystem („DAS-Portal“) hat die SBB Zugang zu den Daten der Stipendiumsanwärter/innen sowie der Stipendiatinnen und Stipendiaten der Kammern/zuständigen Stellen, nicht aber der Bewerber/innen.

4.2 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Gesundheitsfachberufe: Die SBB erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung die o. a. personenbezogenen Daten (s. Ziffer 4.1).

4.3 Aufstiegsstipendium:

4.3.1 Die SBB erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung folgende personenbezogene Daten:

-     Anrede (Geschlecht), Name, Vorname, Straße und Hausnummer, PLZ, Wohnort, Staat und Bundesland, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Geburtsdatum und Familienstand, Angaben zur schulischen und beruflichen Laufbahn,  zum beruflichen Status sowie zum Studium (Bewerbung),

-     Bankverbindung (Bank, BLZ und Kontonummer) und Angaben über Vermögensverhältnisse (Förderung)

und folgende besondere Arten personenbezogener Daten:

Geburtsort von Bewerber/in sowie Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Einbürgerungsstatus von Bewerber/in und Eltern.

4.3.2 Die SBB bietet in eigenem und im Interesse der Geförderten ein Stipendiaten-Netzwerk zur Ideellen Förderung an, das „SBB StipNet“. Dessen zentrales Instrument ist eine zugangsgeschützte Kommunikationsplattform, über die förderrelevante Informationen vermittelt und Veranstaltungen für Geförderte bekannt gegeben werden. Insbesondere werden eine Vernetzung und gewollte Kontaktpflege untereinander ermöglicht.

Die Nutzung des Netzwerkes ist freiwillig und unabhängig von der Förderung mit dem Aufstiegsstipendium. Nach Ihrer erfolgten Zustimmung werden folgende personenbezogene Daten an einen externen Dienstleister übermittelt:
 
-    Vor- und Nachname, Anrede, E-Mail-Adresse, Wohnort, Bundesland, Ausbildungsberuf sowie Angaben zum Studium inklusive Stipendiatenstatus (Anwartschaft, studierend, Absolvent/-in).

Der User kann seine personenbezogenen Daten für Andere beliebig öffnen oder sperren oder das StipNet verlassen. Weitere datenschutzrelevante und allgemeine Einzelheiten finden Sie in den „Nutzungsbedingungen zum SBB StipNet“.

4.4 Die genannten Daten sind erforderlich, um die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme in das jeweilige Stipendienprogramm zu prüfen. Weiter dienen sie Ihrer laufenden Förderung und der kontinuierlichen Evaluierung beider Programme durch das BMBF oder von ihm beauftragte Dritte, etwa durch Befragungen.

Die richtlinienkonforme Durchführung beider Stipendienprogramme erfordert eine permanente Aktualisierung aller personenbezogenen Daten, z. T. besonderer Arten personenbezogener Daten, sowohl der Bewerber als auch der Stipendiaten durch die zuständigen Stellen und die SBB. Insbesondere sind die personenbezogenen Daten, auch deren „besondere Arten“ erforderlich, um zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Bedingungen für die Vergabe der Fördermittel eingehalten werden.

Ihre personenbezogenen Daten werden durch IT-Dienstleister, im Rahmen des Artikel 28 DS-GVO, auf Servern innerhalb der EU gespeichert. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.


5. Weitergabe Ihrer Daten, Zugang zu Ihren Daten, Löschung

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten über das BMBF oder von ihm beauftragte Dritte hinaus findet nicht statt (s. o. Ziff. 4.4). Es ist sichergestellt, dass die Jurorinnen und Juroren des Aufstiegsstipendiums die ihnen zur Vorbereitung und Durchführung der Auswahlgespräche überlassenen Daten anschließend vernichten.

Ihre Daten bleiben also grundsätzlich in der SBB. Sie werden nicht an Marketing-, Werbe- oder Marktforschungsunternehmen weitergegeben. Es erfolgen weder von uns initiierte Werbung per Post, Telefon oder elektronische Medien noch unerbetene Anrufe oder Befragungen. Ihre Daten werden nicht an Adresshändler o. ä. weitergegeben oder gar verkauft.

Nach Auslaufen des Stipendiums und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (i.d.R. 10 Jahre) werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert, damit die Sachdaten für Auswertungen erhalten bleiben. Ein Personenbezug ist nicht mehr herstellbar.

In der SBB haben nur diejenigen Mitarbeiter/innen Zugang zu Ihren Daten, in deren Arbeitsbereich die oben beschriebenen Aufgaben fallen. Grundlage ist die interne Regelung der Zugriffsrechte.

Alle Mitarbeiter/innen, die mit Ihren Daten umgehen, werden neben ihrer allgemeinen, arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse regelmäßig schriftlich auf das Datengeheimnis verpflichtet und über ihre Rechte und Pflichten nach der DS-GVO unterrichtet.

Mitarbeiter/innen von Dienstleistern, die der SBB vertraglich verpflichtet sind, können teilweise personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen. Sie sind nachweisbar auf das Datengeheimnis verpflichtet.


6. Ihre Rechte nach der DS-GVO ...

Wir nehmen Ihre Rechte, die Ihnen nach dem Dritten Kapitel der DS-GVO zustehen, ernst.

Sie können Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, Löschung oder Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten, uns gegenüber wie folgt geltend machen:

Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht von uns eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

a)         die Verarbeitungszwecke;

b)         die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

c)         die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;

d)         falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;

e)         das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

f)          das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

g)         wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;

h)         das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 DS-GVO — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DS-GVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Wir stellen Ihnen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die Sie beantragen, können wir ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellen Sie den Antrag auf Auskunft elektronisch, so müssen wir die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung stellen, sofern Sie nichts anderes angeben.

Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Recht auf Berichtigung

Sie haben außerdem das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

1. Sie haben auch das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

a)         Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

b)         Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

c)         Sie legen gemäß Artikel 21 Absatz 1 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Artikel 21 Absatz 2 Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

d)         Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

e)         Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.

f)          Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Artikel 8 Absatz 1 erhoben.

2. Haben wir die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologien und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben. Dies gilt nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information

b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde

c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit Artikel 9 Absatz 2 Buchstaben h und i DS-GVO sowie Artikel 9 Absatz 3 DS-GVO

d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 DS-GVO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

1. Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn

a)         die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von Ihnen bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

b)         die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

c)         wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

d)         Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-GVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

2. Wurde die Verarbeitung demgemäß eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten — von ihrer Speicherung abgesehen — nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

3. Haben Sie eine Einschränkung der Verarbeitung erwirkt, werden Sie von uns unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung

Wir teilen allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 DS-GVO mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Wir unterrichten Sie über diese Empfänger, wenn Sie dies verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

1. Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

a)         die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DS-GVO oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und

b)         die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

2. Bei der Ausübung Ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

3. Die Ausübung dieses Rechts lässt Artikel 17 DS-GVO unberührt. Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.

4. Das Recht gemäß 2. darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Sie haben außerdem das Recht, unseren Datenschutzbeauftragten bzgl. der vorgenannten Rechte sowie zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang stehenden Fragen zu Rate zu ziehen.

Außerdem können Sie gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden Ihr Recht auf Beschwerde geltend machen.

Recht auf Widerspruch

1. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten Ihrer Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

2. Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft können Sie ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

3. Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gem. Artikel 89 Absatz 1 DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt.


7. Technische und organisatorische Maßnahmen

Die SBB ist bestrebt, die in Artikel 32 DS-GVO geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich so umzusetzen, dass diese den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden und hierfür geeignet sind. Dies ist ein permanenter Prozess, der sich an die technische Weiterentwicklung anlehnt.


8. Ihre Meinung, Ihre Fragen und Ihr Kommentar zum Datenschutz ...

... sind uns willkommen! Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen persönlich zur Verfügung:

Sicoda GmbH
Oliver Gönner
Rochusstraße 198
53123 Bonn

Telefon: 0228 / 28614060
E-Mail: datenschutz(at)sbb-stipendien.de
Bitte, keine Berührungsängste!


9. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Kontaktieren Sie uns als Verantwortlichen für die Datenverarbeitung:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 DS-GVO ist:

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn

Telefon:  0228 / 6 29 31-0
Fax:       0228 / 6 29 31-11
E-Mail: info(at)sbb-stipendien.de