Bewerben!

Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:

Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung

Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an die Berufsbildungsstelle, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann eine Kammer sein oder eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes. Die offizielle Sammelbezeichnung ist "zuständige Stelle".

Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen

Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben.

Bewerbungsablauf

Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:

  • Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  • Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
  • Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
  • Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
  • Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.

Näheres entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten sowie den PDF-Dokumenten 'Stipendieninformation duale Berufe' bzw. 'Stipendieninformation Gesundheitsfachberufe'.