Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

    Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann z. B. eine Industrie- und Handelskammer sein, eine Handwerkskammer, eine Kammer der freien Berufe oder eine weitere Berufsbildungsstelle. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Zu den Gesundheitsfachberufen gehören die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege, MTA, PTA, Notfallsanitäter/in sowie therapeutische Berufe wie Physiotherapie oder Logopädie.

      Im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) können jährlich mehr als 6.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten neu aufgenommen werden, aktuell sind über 18.000 berufliche Talente in der Förderung.

      Förderfähige Weiterbildungen

      Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

      • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
      • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
      • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
      • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)

      Diese Kosten werden übernommen

      Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

      • Maßnahmekosten
      • Fahrtkosten
      • Aufenthaltskosten
      • notwendige Arbeitsmittel
      • Prüfungskosten
      • IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.

      Für das Weiterbildungsstipendium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind:

      Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung