Was wird gefördert?
Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei einem ersten akademischen Hochschulstudium.
Die Förderung ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Die SBB führt im Auftrag und mit Mitteln des BMBF die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Jährlich können bis zu 1.500 Aufstiegsstipendien vergeben werden. Aktuell gibt es rund 4.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen. Damit ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien in Deutschland.
Besonderheiten des Aufstiegsstipendiums
Das Aufstiegsstipendium richtet sich ausdrücklich an Berufserfahrene und hat daher einige Besonderheiten:
- Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich.
- Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.
- Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.
Förderfähige Bildungsangebote
Gefördert wird ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz. Der Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen. In Deutschland gibt es mehrere tausend förderfähige Bachelorstudiengänge an über 400 Hochschulen.
Nicht alle Bildungsangebote, die mit 'Studium' bezeichnet werden, können durch ein Aufstiegsstipendium gefördert werden. In folgenden Fällen wenden Sie sich zur Klärung bitte an das Team Aufstiegsstipendium:
- ein Studium in Kooperation zwischen einer Hochschule und weiteren Bildungsträgern
- ein Studium in einem Land der Europäischen Union oder der Schweiz
- ein 'Probestudium' (oder ähnliche Bezeichnung), vor dem Eintritt in das eigentliche Studium
- ein Studium, bei dem die Bezeichnung 'Weiterbildung' genannt wird
Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich , wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.
Für das Aufstiegsstipendium hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Richtlinien erlassen, in denen die Leistungen und die Voraussetzungen der Förderung geregelt sind:
Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums (gültig ab 01.09.2024)