Kurzinfo zum Aufstiegsstipendium


Aktuelles

Bundesweit informieren Stipendiatinnen und Stipendiaten an Hochschulen über das Aufstiegsstipendium.

Wir machen deutschlandweit Großplakat-Werbung für das Aufstiegsstipendium. Die Plakate bekommen wir von der SBB aber nur selten zu sehen. Finde ein Plakat, poste es vor allen anderen und bekomme von uns eine SBB-Tasche…

Bundesstipendien fördern Weiterqualifizierung im Bereich Gesundheit, Pflege und Soziales

Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten

Häufig gestellte Fragen

Was wird mit dem Aufstiegsstipendium gefördert?

Das Aufstiegsstipendium fördert Berufserfahrene bei einem ersten akademischen Studium bis zum ersten Abschluss, in der Regel der Abschluss Bachelor. Eine Besonderheit: Das geförderte Studium kann in Vollzeit oder berufsbegleitend sein, etwa mit Studienzeiten am Abend und am Wochenende oder als Fernstudium.

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Aufstiegsstipendium unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Stipendiatinnen und Stipendiaten finanziell für die Dauer der Regelstudienzeit des Studiengangs. Bei einem Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich insgesamt 1.072 Euro (Grundbetrag 992 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für eigene Kinder ein Betreuungszuschuss beantragt werden. Für jedes Kind unter 14 Jahren beträgt der Zuschuss 160 Euro.

Wer sich nach Aufnahme ins Aufstiegsstipendium für ein berufsbegleitendes Studium entschließt, erhält eine Unterstützung von 3.045 Euro im Jahr. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig.

Über die finanzielle Förderung hinaus gibt es eine vielfältige ideelle Förderung mit einer Online-Stipendiatenplattform, Seminarangeboten, Regionaltreffen oder Unternehmensführungen. Der Austausch mit anderen Studierenden mit Berufserfahrung hilft, im Studium auch schwierige Phasen zu meistern.

Wer kann sich bewerben?

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend insgesamt mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Fachwirt/-in, Fachpfleger/-in). Weitere Möglichkeiten sind eine Platzierung unter den ersten drei bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag des BMBF die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während des Studiums.

Für das Aufstiegsstipendium gibt es in jedem Jahr zwei Auswahlverfahren. Der erste Schritt zum Stipendium ist eine Online-Bewerbung. Die weiteren Stufen im Auswahlverfahren sind ein Online-Kompetenz-Check und schließlich ein persönliches Gespräch.

Ist die Bewerbung schon vor dem Studium möglich?

Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen – nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Das Stipendium fördert Menschen, die mitten im Berufsleben stehen und den Schritt in ein Studium gehen wollen. Bewerberinnen und Bewerber sollten begründen können, warum ein Studium für die weitere berufliche Entwicklung sinnvoll ist.