Aufstiegsstipendium ab September mit höherer Förderung

 Stipendiatinnen und Stipendiaten in der bibliothek

Im Aufstiegsstipendium gelten ab 1. September neue Richtlinien. Die Studienförderung für Berufserfahrene erhält mehrere Verbesserungen und wird dadurch noch attraktiver.

Im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erhöht sich die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium ab dem 1. September von 815 Euro auf 933 Euro (Stipendium 853 Euro plus Büchergeld 80 Euro). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium für die Betreuung der eigenen Kinder ein Zuschuss beantragt werden, dieser steigt von 130 Euro auf nun 150 Euro je Kind. Darüber hinaus wird die Altersgrenze für den Betreuungszuschuss von 10 Jahren auf 14 Jahre angehoben. Eine Besonderheit: Das Aufstiegsstipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende, hier steigt die Förderung von 2.400 Euro auf 2.700 Euro im Kalenderjahr. Die Leistungen sind eine Pauschale und einkommensunabhängig.

Dazu Bundesministerin Anja Karliczek in der Pressemitteilung des BMBF:
„Exzellente Fachkräfte mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und Studium sind wichtig für die deutsche Wirtschaft. Sie kennen die Arbeitsprozesse aus verschiedenen Perspektiven und können an Schnittstellen zwischen Konzeption und Praxis vermitteln. Mit dem Programm wollen wir ermöglichen, dass engagierte Berufserfahrene die heute vielfältigen Wege zu einem Studium auch tatsächlich gehen können. Damit setzen wir auch ein deutliches Zeichen für die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Das ist wichtig, weil gut ausgebildete Fachkräfte beider Bildungswege eine Stärke des Standorts Deutschland sind“.

Mittlerweile rund 11.000 Studierende mit Berufserfahrung an 300 Hochschulen in Deutschland konnten vom Aufstiegsstipendium profitieren, jedes Jahr gibt es mehr als 1.000 Neuaufnahmen.

Um ein Aufstiegsstipendium bewerben kann sich, wer eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, anschließend mindestens zwei Jahre gearbeitet hat und besondere berufliche Leistungen belegen kann. Das ist unter anderem möglich mit einem besonders guten Ergebnis in der Berufsabschlussprüfung oder bei einer Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/ -in,  Fachwirt/ -in, Fachpfleger/ -in).

Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben. Wer in das Aufstiegsstipendium aufgenommen wird, hat ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.

Der erste Schritt zum Aufstiegsstipendium ist eine Online-Bewerbung, die ab dem 24. September wieder möglich ist.

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