Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.
Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung ist bemüht, ihre Webseite unter https://www.sbb-stipendien.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Teilbereiche, die noch nicht barrierefrei umgesetzt sind, finden Sie folgend im nächsten Abschnitt. Die SBB arbeitet mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Webseite sicherzustellen. Siehe hierzu den aktuellen Prüfbericht.
Teilbereiche, die zurzeit nicht barrierefrei sind:
Eine Reihe von PDF-Dokumenten, die auf der Website zum Download bereitgestellt werden, sind noch nicht barrierefrei. Begründung: Die SBB arbeitet zurzeit noch daran, die PDF-Dateien barrierefrei zu gestalten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.07.2025 erstellt. Die jährliche Aktualisierung der Erklärung der Barrierefreiheit wird ausnahmslos umgesetzt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden.
Sie können uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
meldestelle(at)sbb-stipendien.de; 0228 6 29 31-0
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info(at)schlichtungsstelle-bgg.de.