Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsfachberufe: Bewerbungsendspurt bis 15. Februar

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Ausbildung hervorragend abgeschlossen und noch Lust auf mehr? Das Weiterbildungsstipendium des Bundesbildungsministeriums richtet sich an besonders engagierte und motivierte Berufseinsteiger. Jährlich können allein in den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen über 600 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten aufgenommen werden. Besonders aus der Altenpflege und aus der Gesundheits- und Krankenpflege sind noch mehr Bewerbungen willkommen.

Ab 2020 ist die Förderung nochmals erhöht: Wer in das Stipendienprogramm aufgenommen wird, kann über einen Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu 8.100 Euro zur Finanzierung von anspruchsvollen Weiterbildungen abrufen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen selbst aus, worin sie sich noch weiter qualifizieren wollen. Das können Fachweiterbildungen sein, etwa Manuelle Therapie, Intensivpflege, Wundmanagement oder Palliativpflege, aber auch fachübergreifende Fortbildungen wie ein Intensiv-Sprachkurs oder eine Software-Schulung.

Berufseinsteiger in den Gesundheitsfachberufen können sich bewerben, wenn sie die Ausbildung mit einem besonders guten Ergebnis abgeschlossen haben. Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Fachschule.

In den Gesundheitsfachberufen wählt die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und begleitet sie während der Förderzeit.

Eine Besonderheit für die Gesundheitsfachberufe betrifft die Altersgrenze von 24 Jahren: Der fachschulische Anteil der Ausbildung gilt als Anrechnungszeit. Absolventen einer Pflegeschule oder einer anderen Fachschule für Gesundheitsberufe können sich daher bewerben, wenn sie jeweils zum 1. April eines Aufnahmejahres noch 26 Jahre alt sind. Bewerbungsschluss in der aktuellen Auswahlrunde ist der 15. Februar 2020.

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