Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger in Gesundheitsfachberufen

Pflegefachkraft stellt ein Infusionsgerät ein

Bewerbung bis zum 15. Februar

Ausbildung hervorragend abgeschlossen und noch Lust auf mehr? Das Weiterbildungsstipendium des Bundesbildungsministeriums richtet sich an besonders engagierte und motivierte Berufseinsteiger. Aktuell sind allein in den bundesgesetzlich geregelten Fachberufen im Gesundheitswesen über 1.800 Stipendiatinnen und Stipendiaten in der Förderung. Besonders aus der Altenpflege und aus der Gesundheits- und Krankenpflege sind noch mehr Bewerbungen willkommen.

Berufseinsteiger in den Gesundheitsfachberufen können sich bewerben, wenn sie die Ausbildung mit einem besonders guten Ergebnis abgeschlossen haben. Eine weitere Möglichkeit ist ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Fachschule.

Wer in das Stipendienprogramm aufgenommen wird, kann über einen Zeitraum von maximal drei Jahren bis zu 7.200 Euro zur Finanzierung von anspruchsvollen Weiterbildungen nach eigener Wahl abrufen. Das können Fachweiterbildungen sein, etwa Manuelle Therapie, Intensivpflege, Wundmanagement oder Palliativpflege, aber auch fachübergreifende Fortbildungen wie ein Intensiv-Sprachkurs oder eine Software-Schulung.

In den Gesundheitsfachberufen wählt die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und begleitet sie während der Förderzeit.

Eine Besonderheit für die Gesundheitsfachberufe betrifft die Altersgrenze von 24 Jahren: Der fachschulische Anteil der Ausbildung gilt als Anrechnungszeit. Absolventen einer Pflegeschule oder einer anderen Fachschule für Gesundheitsberufe können sich daher bewerben, wenn sie jeweils zum 1. April eines Aufnahmejahres noch 26 Jahre alt sind. Bewerbungsschluss in der aktuellen Auswahlrunde ist der 15. Februar 2019.

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