Berufliche Talente, die sich erfolgreich um ein Weiterbildungsstipendium beworben haben, können sich freuen: Zum 1. Januar 2023 erhöhte das Bundesministerium für Bildung und Forschung den maximalen Förderbetrag von 8.100 € auf nun 8.700 €.
Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben können sich engagierte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Wer in das Weiterbildungsstipendium aufgenommen wird, kann die Förderung für die Kosten von Maßnahmen zur weiteren berufliche Qualifizierung einsetzen.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten suchen sich die Lehrgänge selbst aus.
Wer eine duale Berufsausbildung abgeschlossen hat (mit Ausbildungsanteilen in einem Betrieb und in der Berufsschule) kann sich bei der Kammer oder Berufsbildungsstelle bewerben, bei der die Ausbildung eingetragen war. Berufseinsteiger in den Gesundheitsfachberufen können sich direkt bei der SBB bewerben.