Leistungen

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 5.100 EUR für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 1.700 EUR - bei einem Eigenanteil von höchstens 180 EUR pro Jahr. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag von 5.100 EUR.
Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
- Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
Näheres entnehmen Sie bitte den PDF-Dokumenten 'Stipendieninformation Duale Berufe' bzw. 'Stipendieninformation Gesundheitsfachberufe'.
