Hinweise und Erläuterungen zum Datenschutz
für Bewerber/innen und Empfänger/innen von Stipendien
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
über die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Stand: 04.10.2011
Die SBB nimmt den Datenschutz sehr ernst. Wir möchten, dass Sie erkennen, dass wir sowie die beteiligten Kammern und zuständigen Stellen mit Ihren persönlichen Angaben verantwortungsbewusst und sorgfältig umgehen. Sie sollen verstehen, wie und warum dies geschieht. Damit werben wir um Ihr Vertrauen.
Im Folgenden erhalten Sie deshalb ausführliche Informationen zu unseren Stipendienprogrammen und zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
1. Grundsätzliches zu den Stipendien
Die SBB organisiert im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zwei bundesweite Stipendienprogramme: das Weiterbildungs- und das Aufstiegsstipendium. Die Mittel für die Stipendien stammen aus dem Bundeshaushalt und sind dort im Etat des BMBF, Titel 68111 "Begabtenförderung berufliche Bildung" ausgewiesen. Grundlage ist das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz.
1.1 Das Weiterbildungsstipendium gewährt jungen Fachkräften, die ihre Ausbildung mit besonderem Erfolg abgeschlossen haben, Zuschüsse zur Finanzierung anspruchsvoller fachlicher oder fachübergreifender Weiterbildungen unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Gruppen (z.B. Personen mit Migrationshintergrund).
Beim Weiterbildungsstipendium ist zu unterscheiden zwischen dem
Teilbereich „Duale Ausbildungsberufe“
Absolventen/innen dualer Ausbildungsberufe bewerben sich bei ihrer „zuständigen Stelle“ i. S. des Berufsbildungsgesetzes. Das ist die Kammer oder sonstige Einrichtung, die Ihren Berufsausbildungsvertrag unterzeichnet hat. Sie nimmt Sie bei erfolgreicher Bewerbung ins Programm auf und schließt dann mit Ihnen “Vereinbarungen zur Förderung von Weiterbildungen“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten
und dem
Teilbereich „Gesundheitsfachberufe“
Zuständige Stelle für das Weiterbildungsstipendium/Gesundheitsfachberufe ist die SBB. Sie nimmt Sie bei erfolgreicher Bewerbung in das Programm auf und schließt mit Ihnen „Vereinbarungen zur Förderung von Weiterbildungen“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten.
Einzelheiten regeln die „Richtlinien und besondere Nebenbestimmungen des BMBF über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung“ vom 15.08.1991 in der jeweils geltenden Fassung, u. a.
- Zuwendungszweck
- Förderungsfähiger Personenkreis
- Zuständigkeit und Durchführung
- Art, Umfang und Dauer der Förderung und
- Inhalte der Fördervereinbarung.
1.2 Das Aufstiegsstipendium unterstützt Fachkräfte, die ihre besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf nachdrücklich unter Beweis gestellt haben, bei ihrem ersten Hochschulstudium. Ansprechpartnerin für Bewerbung und Förderung ist die SBB. Sie schließt mit Ihnen bei erfolgreicher Bewerbung eine „Vereinbarung über ein Aufstiegsstipendium“ mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Die Einzelheiten regelt das BMBF in den „Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums“ vom 24.07.2008 in der jeweils geltenden Fassung, u. a.
- Zuwendungszweck
- Förderungsfähiger Personenkreis
- Zuständigkeit und Durchführung
- Aufnahme
- Leistungen
- Dauer der Förderung
- Antragstellung und Zuschussvereinbarung
Beide Richtlinien können Sie auf unserer Homepage (www.sbb-stipendien.de) einsehen.
Beide Stipendienprogramme lässt das BMBF kontinuierlich wissenschaftlich begleiten und evaluieren, um die Bundesmittel so effizient wie möglich zu Gunsten der Betroffenen einzusetzen (§ 44 Bundeshaushaltsordnung).
2. Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Grundsätzlich ist das Erheben und Verarbeiten (Speichern, Verändern, Löschen, Sperren und Weitergabe) personenbezogener Daten verboten. Damit wird Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (definiert im sog. „Volkszählungsurteil“ des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1983) geschützt.
Von diesem Grundrecht gibt es zwei Ausnahmen:
- Erlaubnis durch eine Rechtsvorschrift oder
- förmliche Einwilligung des Betroffenen.
Da vorliegend für die Erlaubnis keine spezialgesetzliche bzw. bereichsspezifische Ermächtigung (z. B. Sozialgesetzbuch, Meldegesetz) eingreift, ist das jeweilige Landesdatenschutzgesetz bzw. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als „Auffangregelung“ anzuwenden.
3. Erlaubnis zur Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
3.1 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Duale Ausbildungsberufe
Für die dualen Ausbildungsberufe führt Ihre Kammer oder zuständige Stelle das Weiterbildungsstipendium durch (Ziffer 2.1 RL Weiterbildungsstipendium). Sie ist datenschutzrechtlich eine „öffentliche Stelle“ (§ 2 BDSG), für deren Datenverarbeitung das jeweilige Landesdatenschutzgesetz die maßgebliche gesetzliche Erlaubnis bildet.
Von ihr können Sie als Bewerber/in bzw. Stipendiat/in des Weiterbildungsstipendiums/duale Ausbildungsberufe Einzelheiten und Erläuterungen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten.
3.2 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Gesundheitsfachberufe und Aufstiegsstipendium
Für die Durchführung des Weiterbildungsstipendiums/Teilbereich Gesundheitsfachberufe ist die SBB bundesweit verantwortlich (Ziffer 2.1 RL Weiterbildungsstipendium). Dasselbe gilt für das Aufstiegsstipendium (Ziffer 3.1 RL Aufstiegsstipendium). Die SBB ist eine gemeinnützige GmbH und damit datenschutzrechtlich eine „nicht-öffentliche Stelle“ (§ 2 BDSG). Die gesetzliche Erlaubnis zur Datenverarbeitung ergibt sich in beiden Fällen aus § 28 Abs. 1 Ziffer 1 BDSG. Die zwischen Ihnen und der SBB abgeschlossene Fördervereinbarung ist ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis i. S. d. Bürgerlichen Gesetzbuches, für dessen Begründung, Durchführung oder Beendigung das Erheben und Verarbeiten personenbezogener Daten erforderlich ist. Der Zweck ihrer Verarbeitung entspricht der Aufgabenstellung der SBB.
4. Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
4.1 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Duale Ausbildungsberufe: Ihre Kammer/zuständige Stelle erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung folgende personenbezogene Daten:
- Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Land/Bundesland, PLZ, Wohnort, Straße, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse, Schulabschluss, erlernter Beruf, Datum und Ergebnis der Berufsabschlussprüfung, derzeitige Beschäftigung mit Name, Anschrift sowie telefonischer Erreichbarkeit des Beschäftigungsbetriebes (Bewerbung),
- Zweck, Art und Höhe der Leistung, Eigenanteil/Drittmittel, Bankverbindung (Bank, BLZ und Kontonummer) und Angaben über Vermögensverhältnisse (Förderung)
und folgende besondere Arten personenbezogener Daten:
Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Einbürgerungsstatus von Bewerber/in und Eltern.
Über das zentrale Datenerfassungs- und Auswertungssystem („DAS-Portal“) hat die SBB Zugang zu den Daten der Stipendiumsanwärter und Stipendiaten der Kammern/zuständigen Stellen, nicht aber der Bewerber.
4.2 Weiterbildungsstipendium/Teilbereich Gesundheitsfachberufe: Die SBB erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung die o. a. personenbezogenen Daten (s. Ziffer 4.1).
4.3 Aufstiegsstipendium: Die SBB erhebt und verarbeitet bei Bewerbung und Förderung folgende
personenbezogene Daten:
- Anrede (Geschlecht), Name, Vorname, Straße und Hausnummer, PLZ, Wohnort, Staat und Bundesland, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Mobilfunknummer, Geburtsdatum und Familienstand,
Angaben zur schulischen und beruflichen Laufbahn, zum beruflichen Status sowie zum Studium (Bewerbung),
- Bankverbindung (Bank, BLZ und Kontonummer) und Angaben über Vermögensverhältnisse (Förderung)
und folgende besondere Arten personenbezogener Daten:
Geburtsort von Bewerber/in sowie Geburtsland, Staatsangehörigkeit und Einbürgerungsstatus von Bewerber/in und Eltern.
4.4 Die genannten Daten sind erforderlich, um die Voraussetzungen für Ihre Aufnahme in das jeweilige Stipendienprogramm zu prüfen. Weiter dienen sie Ihrer laufenden Förderung und der kontinuierlichen Evaluierung beider Programme durch das BMBF oder von ihm beauftragte Dritte, etwa durch Befragungen.
Die richtlinienkonforme Durchführung beider Stipendienprogramme erfordert eine permanente Aktualisierung aller personenbezogenen Daten, z. T. besonderer Arten personenbezogener Daten, sowohl der Bewerber als auch der Stipendiaten durch die zuständigen Stellen und die SBB. Insbesondere sind die personenbezogenen Daten, auch deren „besondere Arten“ erforderlich, um zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Bedingungen für die Vergabe der Fördermittel eingehalten werden.
Ihre personenbezogenen Daten werden durch IT-Dienstleister, zum Teil im Rahmen des § 11 BDSG, auf Servern innerhalb der EU gespeichert. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt.
5. Weitergabe Ihrer Daten, Zugang zu Ihren Daten, Löschung
Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten über das BMBF oder von ihm beauftragte Dritte hinaus findet nicht statt (s. o. Ziff. 4.4). Es ist sichergestellt, dass Juroren des Aufstiegsstipendiums ihnen zur Vorbereitung und Durchführung der Auswahlgespräche überlassene Daten anschließend vernichten.
Ihre Daten bleiben also grundsätzlich in der SBB. Sie werden nicht an Marketing, Werbe- oder Marktforschungsunternehmen weitergegeben. Es erfolgen weder von uns initiierte Werbung per Post, Telefon oder elektronische Medien noch unerbetene Anrufe oder Befragungen. Ihre Daten werden nicht an Adresshändler o. ä. weitergegeben oder gar verkauft (§§ 28 Abs. 3 Ziffer 3, 29 Abs. 1 BDSG).
Nach Auslaufen des Stipendiums und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (i.d.R. 10 Jahre) werden Ihre personenbezogenen Daten anonymisiert, damit die Sachdaten für Auswertungen erhalten bleiben. Ein Personenbezug ist nicht mehr herstellbar.
In der SBB haben nur diejenigen Mitarbeiter Zugang zu Ihren Daten, in deren Arbeitsbereich die oben beschriebenen Aufgaben fallen. Grundlage ist die interne Regelung der Zugriffsrechte.
Alle Mitarbeiter, die mit Ihren Daten umgehen, werden neben ihrer allgemeinen, arbeitsrechtlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit über Betriebsgeheimnisse regelmäßig schriftlich auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und über ihre Rechte und Pflichten nach dem BDSG unterrichtet.
Mitarbeiter von Dienstleistern, die der SBB vertraglich verpflichtet sind, können teilweise personenbezogene Daten zur Kenntnis nehmen. Sie sind nachweisbar auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet.
6. Ihre Rechte nach dem Bundesdatenschutzgesetz ...
... umfassen das allgemeine Recht auf Auskunft über Ihre gespeicherten Daten, deren Herkunft und Weitergabe, das Einsichtsrecht in das Verfahrensverzeichnis, das allgemeine Widerspruchsrecht, den Anspruch auf Berichtigung, Sperrung und Löschung sowie ggf. das Recht auf Schadensersatz.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen
Die SBB ist bestrebt, die in § 9 und Anlage zu § 9 BDSG geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich so umzusetzen, dass diese den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht werden und hierfür geeignet sind. Dies ist ein permanenter Prozess, der sich an die technische Weiterentwicklung anlehnt.
8. Weitere Angaben zum Datenschutz …
… finden Sie im Öffentlichen Verfahrensverzeichnis der SBB.
9. Ihre Meinung, Ihre Fragen und Ihr Kommentar zum Datenschutz ...
... sind uns willkommen! Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen persönlich zur Verfügung. Seine Kontaktdaten erhalten Sie per Telefon (0228/62931-0) oder E-Mail (info@sbb-stipendien.de).
Auch über diesen Kontakt mit Ihnen wollen wir den Schutz und die Sicherung Ihrer ganz persönlichen Daten, die Sie uns anvertrauen, selbstkritisch überprüfen und, falls erforderlich und möglich, immer wieder verbessern. Bitte, keine Berührungsängste!
