Stipendiumsorganisation

Nach der Zusage für ein Aufstiegsstipendium haben Sie im Rahmen einer Anwartschaft ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen.

Die Hochschule bescheinigt, ob es sich um ein Vollzeitstudium handelt oder um ein berufsbegleitendes Studium / Teilzeitstudium. Die Höhe des Stipendiums richtet sich zwingend nach den Angaben der Hochschule.

Die Bewilligung des Stipendiums erfolgt zunächst für ein Jahr und wird bei Nachweis des Studienfortschritts bis zum Ende der Regelstudienzeit jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Ihren Studienfortschritt dokumentieren die Stipendiatinnen und Stipendiaten jährlich durch eine Leistungsübersicht.

Über die finanzielle Förderung hinaus, können Stipendiatinnen und Stipendiaten ab Mitte 2010 auch Angebote der ideellen Förderung nutzen.