Förderbetrag für berufsbegleitende Studiengänge erhöht
Ab 2012 gelten aktualisierte Förderrichtlinien für das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Eine wichtige Neuerung: Ab diesem Jahr wird die Förderung für Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang angehoben – von bisher 1.700 Euro auf nun 2.000 Euro im Jahr.
Wer bereits in der Förderung des Aufstiegsstipendiums steht und berufsbegleitend studiert, erhält ab der Zahlung zum ersten Quartal einen entsprechend angepassten Betrag. Alle diesjährigen Neuaufnahmen mit einem berufsbegleitenden Studium erhalten die Leistungen anteilig, abhängig vom Förderbeginn.
Mit der Förderung von berufsbegleitenden Studiengängen hat das Aufstiegsstipendium ein Alleinstellungsmerkmal. Dazu kommen weitere Besonderheiten, die das Stipendienprogramm für Fachkräfte aus der beruflichen Praxis attraktiv machen:
- Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig.
- Auch wer schon viele Jahre im Beruf steht kann sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben.
- Die Bewerbung ist bereits vor Beginn eines Studiums möglich. Das gibt Planungssicherheit.
Im ersten Auswahlverfahren für 2012 ist die Online-Bewerbung noch bis zum 23. Januar möglich.
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